Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fletcher Hotels
Bitte lesen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, um einen unbeschwerten Aufenthalt zu genießen. Wir betreiben verschiedene Hotels, Restaurants, Veranstaltungsorte und Wellnessresorts. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere (Gastronomie-)Verträge und finden Anwendung auf alle unsere aktuellen und zukünftigen Hotels, Veranstaltungsorte und Wellnessresorts. Sollten Sie Fragen haben, lassen Sie es uns bitte wissen. Wir bedanken uns im Voraus für Ihren Aufenthalt in einer unserer Einrichtungen.
Leseführer: Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus neun Kapiteln. Kapitel A gilt für alle (Gastronomie-)Verträge, sofern in den Kapiteln B bis I nichts anderes festgelegt ist. Die Kapitel B bis I gelten für besondere Situationen und können nebeneinander Anwendung finden, wenn (Gastronomie-)Verträge über zwei oder mehr unterschiedliche (Gastronomie-)Dienstleistungen abgeschlossen wurden.
Die nachstehenden Begriffe haben in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeweils die folgende Bedeutung:
1.1
Stornierung
Eine schriftliche Mitteilung des Kunden an Fletcher Hotels, dass eine oder mehrere vereinbarte (Gastronomie-)Dienstleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen werden, oder eine schriftliche Mitteilung von Fletcher Hotels an den Kunden, dass eine oder mehrere vereinbarte (Gastronomie-)Dienstleistungen ganz oder teilweise nicht erbracht werden.
1.2
Arrangement
Ein von Fletcher Hotels zusammengestelltes Dienstleistungspaket, wie eine Kombination aus Übernachtung(en), Mahlzeiten und/oder Aktivitäten.
1.3
Event
Eine von Fletcher Hotels organisierte Veranstaltung, die in oder in der Nähe eines der Fletcher Hotels stattfindet.
1.4
Fletcher Hotels / BLUE
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Fletcher Hotels Exploitatie B.V., Buizerdlaan 2, 3435 SB Nieuwegein, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 30194735, E-Mail:
gastensupport@fletcher.nl
, Telefon: +31 (0) 347 750430.
1.5
Gast
Die natürliche(n) Person(en), der/die von Fletcher Hotels auf Grundlage eines mit dem Kunden geschlossenen (Gastronomie-)Vertrags eine oder mehrere (Gastronomie-)Dienstleistungen erbracht werden.
1.6
Gruppe
Eine Gruppe von zehn (10) oder mehr Gästen, denen von Fletcher Hotels (Gastronomie-)Dienstleistungen auf Grundlage eines oder mehrerer als zusammenhängend betrachteter (Gastronomie-)Verträge erbracht werden, oder eine Buchung von sieben (7) oder mehr Zimmern.
1.7
(Gastronomie-)Dienstleistung(en)
Die Erbringung von Dienstleistungen durch Fletcher Hotels im Bereich Unterkunft und/oder Speisen und/oder Getränke und/oder die Bereitstellung von Wellnesseinrichtungen, (Tagungs-)Räumen und/oder Gelände sowie/oder die Gewährung des Zugangs zu Events, einschließlich aller damit verbundenen Tätigkeiten und Dienstleistungen, und zwar im weitesten Sinne des Wortes.
1.8
(Gastronomie-)Betrieb
Einer der Standorte von Fletcher Hotels.
1.9
(Gastronomie-)Vertrag/Reservierung
Ein Vertrag zwischen Fletcher Hotels und einem Kunden über eine oder mehrere von Fletcher Hotels zu erbringende (Gastronomie-)Dienstleistungen gegen ein vom Kunden zu zahlendes Entgelt. Anstelle des Begriffs (Gastronomie-)Vertrag wird manchmal der Begriff Reservierung verwendet.
1.10
Individuum
Jede Person, die entweder Gast oder Kunde ist und nicht zu einer Gruppe im Sinne von Artikel 1.6 gehört.
1.11
Beginntermin
Der Zeitpunkt, an dem gemäß dem (Gastronomie-)Vertrag die Erbringung der (Gastronomie-)Dienstleistungen beginnt.
1.12
Kunde
Die natürliche oder juristische Person, die mit Fletcher Hotels einen (Gastronomie-)Vertrag abgeschlossen hat oder die Absicht hat (oder haben könnte), einen solchen Vertrag abzuschließen.
1.13
Kork- und Küchengebühr
Das Entgelt für den Verzehr von Speisen und/oder Getränken, die nicht von Fletcher Hotels bereitgestellt wurden, in den Räumlichkeiten von Fletcher Hotels.
1.14
No-show
Das Nichterscheinen eines Kunden ohne Stornierung, wodurch eine oder mehrere aufgrund eines (Gastronomie-)Vertrags zu erbringende (Gastronomie-)Dienstleistungen nicht in Anspruch genommen werden.
1.15
Umsatzgarantie
Eine schriftliche Erklärung des Kunden, dass Fletcher Hotels im Zusammenhang mit einem oder mehreren (Gastronomie-)Verträgen mindestens einen bestimmten Umsatz erzielt.
1.16
Verbraucher
Ein Kunde, der nicht im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
1.17
Reservierungswert
Der Wert des (Gastronomie-)Vertrags, der der gesamten Umsatzerwartung von Fletcher Hotels einschließlich etwaiger Touristenabgaben und MwSt. entspricht, basierend auf dem Angebot und gegebenenfalls schriftlichen Folgevereinbarungen oder, falls diese fehlen, den innerhalb von Fletcher Hotels geltenden Durchschnittswerten.
1.18
Schriftlich
Unter „schriftlich“ wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fletcher Hotels auch verstanden: per E-Mail oder digitales Kontaktformular, sofern der Absender sicher ist, dass die andere Partei die Nachricht erhalten hat.
1.19
Geschäftskunde
Ein Kunde, der im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
2.1
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fletcher Hotels gelten unter Ausschluss aller anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Zustandekommen und den Inhalt sämtlicher von Fletcher Hotels abzuschließender (Gastronomie-)Verträge sowie für alle Angebote im Zusammenhang mit dem Zustandekommen solcher (Gastronomie-)Verträge. Sollten daneben dennoch andere Allgemeine Geschäftsbedingungen anwendbar sein, haben im Falle von Widersprüchen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fletcher Hotels Vorrang.
2.2
Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fletcher Hotels sind nur schriftlich und jeweils pro (Gastronomie-)Vertrag möglich. Aus solchen Abweichungen können für nachfolgende (Gastronomie-)Verträge mit Fletcher Hotels keine Rechte abgeleitet werden.
2.3
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fletcher Hotels gelten auch für alle natürlichen und juristischen Personen, deren sich Fletcher Hotels beim Abschluss und/oder bei der Durchführung eines (Gastronomie-)Vertrags und/oder eines anderen Vertrags oder beim Betrieb seines Unternehmens bedient oder bedient hat.
2.4
Der Kunde und/oder Gast, der die Dienstleistungen von Fletcher Hotels in Anspruch nimmt, akzeptiert, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fletcher Hotels Vorrang vor den (allgemeinen) Bedingungen haben, die von einem etwaigen Vermittler – einschließlich einer (Online-)Verkaufsplattform – für anwendbar erklärt wurden.
3.1
Fletcher Hotels bietet dem Kunden verschiedene Möglichkeiten, eine Reservierung vorzunehmen (den Abschluss eines (Gastronomie-)Vertrags), unter anderem über www.fletcher.nl und die Websites der (Gastronomie-)Betriebe, telefonisch, per E-Mail oder über die Website einer externen Partei. Die Reservierung ist erst endgültig, nachdem der Kunde von Fletcher Hotels eine Bestätigung per E-Mail erhalten hat. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle während des Reservierungsprozesses angeforderten Daten korrekt und vollständig anzugeben.
3.2
Fletcher Hotels kann jederzeit und aus beliebigen Gründen den Abschluss eines (Gastronomie-)Vertrags verweigern, es sei denn, eine solche Verweigerung erfolgt ausschließlich aus einem oder mehreren Gründen, die in Artikel 137c des niederländischen Strafgesetzbuchs als Diskriminierung bezeichnet sind.
3.3
Alle von Fletcher Hotels abgegebenen Angebote im Zusammenhang mit dem Abschluss eines (Gastronomie-)Vertrags sind freibleibend. Die Angebote erfolgen stets unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Macht Fletcher Hotels innerhalb einer angemessenen Frist nach Annahme durch den Kunden von diesem Vorbehalt Gebrauch, gilt der beabsichtigte (Gastronomie-)Vertrag als nicht zustande gekommen.
3.4
Wenn bei einem Angebot für eine (Gastronomie-)Dienstleistung irrtümlich oder durch einen Tippfehler offensichtlich ein falscher Preis oder falsche Informationen angegeben wurden – beispielsweise wenn ein Hotelzimmer oder ein Arrangement zu einem Tarif angeboten wird, der wesentlich und nachweislich niedriger ist als üblich –, ist Fletcher Hotels berechtigt, den (Gastronomie-)Vertrag nach Entdeckung des Fehlers zu stornieren. Der Kunde wird hierüber so schnell wie möglich informiert, und eine eventuell bereits erhaltene Zahlung wird so schnell wie möglich zurückerstattet. Möchte der Kunde den (Gastronomie-)Vertrag aufrechterhalten, ist Fletcher Hotels berechtigt, den korrekten Tarif zu berechnen.
3.5
Ein (Gastronomie-)Vertrag für einen Kunden und/oder Gast/Gäste, der von Vermittlern (einschließlich Spediteuren, (Online-)Reisebüros oder -agenten, externen Websites und anderen Gastronomiebetrieben usw.), sei es im eigenen Namen oder im Namen ihrer Kunden, abgeschlossen wird, gilt als auch auf Rechnung und Risiko dieser Vermittler abgeschlossen. Fletcher Hotels schuldet Vermittlern keinerlei Provision oder Vergütung, gleich welcher Art, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Kunde und/oder Gast sowie der/die Vermittler haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des geschuldeten Betrags.
4.1
Unbeschadet der Bestimmungen der nachstehenden Artikel ist Fletcher Hotels aufgrund des (Gastronomie-)Vertrags verpflichtet, die vereinbarten (Gastronomie-)Dienstleistungen zu den vereinbarten Zeiten in der im jeweiligen (Gastronomie-)Betrieb üblichen Weise zu erbringen.
4.2
Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fletcher Hotels kann Fletcher Hotels durch eindeutige Mitteilung an den Kunden und/oder Gast weitere Verhaltens- und/oder Hausordnungen für anwendbar erklären.
4.3
Erfüllt der Kunde und/oder Gast seine Verpflichtungen gegenüber Fletcher Hotels – gleich aus welchem Rechtsgrund – nicht oder nicht vollständig, ist Fletcher Hotels berechtigt, die Dienstleistung auszusetzen.
4.4
Fletcher Hotels kann zudem jederzeit und mit sofortiger Wirkung (Gastronomie-)Dienstleistungen gegenüber einem Gast oder den Zutritt zu einem (Gastronomie-)Betrieb beenden, wenn der Gast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fletcher Hotels und/oder die Hausordnung verletzt oder sich anderweitig so verhält, dass die Ordnung und Ruhe im (Gastronomie-)Betrieb und/oder dessen ordnungsgemäßer Betrieb gestört werden. Der Gast hat in diesem Fall den (Gastronomie-)Betrieb auf erste Aufforderung zu verlassen. Darüber hinaus kann Fletcher Hotels dem Kunden und/oder Gast ein zeitlich befristetes oder unbefristetes Zutrittsverbot auferlegen.
4.5
Fletcher Hotels darf die in den Artikeln 4.3 und 4.4 beschriebenen Befugnisse nur ausüben, wenn die Art und Schwere der vom Kunden und/oder Gast begangenen Verstöße hierfür nach vernünftigem Ermessen hinreichenden Anlass geben. In diesem Fall hat der Kunde und/oder Gast keinen Anspruch auf Rückerstattung, es sei denn, es stellt sich nachträglich heraus, dass Fletcher Hotels dem Kunden und/oder Gast zu Unrecht den Zutritt verweigert hat.
4.6
Nach Rücksprache mit der zuständigen örtlichen Behörde ist Fletcher Hotels berechtigt, den (Gastronomie-)Vertrag wegen begründeter Befürchtung einer Störung der öffentlichen Ordnung außergerichtlich zu kündigen. Macht Fletcher Hotels von diesem Recht Gebrauch, ist Fletcher Hotels gegenüber dem Kunden und/oder Gast zu keinerlei Schadensersatz verpflichtet.
4.7
Fletcher Hotels ist nicht verpflichtet, irgendwelche Gegenstände eines Gastes entgegenzunehmen und/oder aufzubewahren. Nimmt sie dennoch Gegenstände entgegen und/oder bewahrt sie auf, ohne dass der Gast hierfür eine Vergütung zahlt, geschieht dies auf Risiko des Gastes. Fletcher Hotels ist in diesem Fall nicht verantwortlich und/oder haftbar für Schäden, Verlust oder Diebstahl, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Fletcher Hotels vor. Falls Fletcher Hotels dem Gast für die Entgegennahme und/oder Aufbewahrung ein Entgelt berechnet, wird Fletcher Hotels diese Gegenstände mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verwahren, unbeschadet der sonstigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fletcher Hotels.
4.8
Fletcher Hotels ist nicht verpflichtet, ein Haustier des Gastes zuzulassen, und kann die Zulassung an Bedingungen knüpfen. Für die Zulassung von Assistenzhunden gelten die gesetzlichen Regelungen, einschließlich der darin vorgesehenen Ausnahmen.
4.9
Treten Umstände ein, die Fletcher Hotels beim Abschluss des (Gastronomie-)Vertrags nicht bekannt waren oder nicht bekannt sein konnten, die sie nicht vorhersehen oder verhindern konnte und die die Durchführung des (Gastronomie-)Vertrags durch Fletcher Hotels derart erschweren, dass die Durchführung unmöglich oder unzumutbar wird, ist Fletcher Hotels berechtigt, vom Kunden und/oder Gast zu verlangen, dass dieser sich mit einer anderen Unterkunft und/oder einem anderen Standort zufriedengibt als dem, der nach dem (Gastronomie-)Vertrag zur Verfügung gestellt worden wäre. In diesem Fall erhält der Kunde und/oder Gast keine Entschädigung. Werden dem Kunden und/oder Gast von Fletcher Hotels Mehrkosten berechnet, hat der Kunde und/oder Gast die Möglichkeit, die Alternative abzulehnen und den Teil des (Gastronomie-)Vertrags, auf den sich die Änderung bezieht, mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet seiner Verpflichtungen aus anderen (Gastronomie-)Verträgen.
5.1
Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass mindestens einer der Gäste, der eine oder mehrere vereinbarte (Gastronomie-)Dienstleistungen in Anspruch nimmt, das 18. Lebensjahr vollendet hat.
5.2
Der Kunde und/oder Gast ist verpflichtet, den angemessenen Aufforderungen von Fletcher Hotels im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten nachzukommen, insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Identifizierung, Lebensmittelsicherheit/Hygiene und die Vermeidung von Belästigungen.
5.3
Der Kunde und/oder Gast ist verpflichtet, sich gemäß den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fletcher Hotels enthaltenen Verhaltensregeln und gemäß der Hausordnung von Fletcher Hotels zu verhalten und den angemessenen Anweisungen und Weisungen von Fletcher Hotels Folge zu leisten. Die Hausordnung von Fletcher Hotels ist unter www.fletcher.nl und vor Ort einsehbar. Angemessene Anweisungen dürfen mündlich erteilt werden.
5.4
Belästigungen durch (übermäßigen) Alkoholkonsum werden von Fletcher Hotels nicht toleriert und können zu Sanktionen gemäß den Artikeln 4.3 und 4.4 führen. Im Falle von Fehlverhalten ist Fletcher Hotels berechtigt, die Abgabe von Alkohol einzustellen.
5.5
Bei Diebstahl von Getränken oder anderen Gegenständen ist der Kunde und/oder Gast neben den Verkaufskosten zu einer Vertragsstrafe von 150,00 € pro Vorfall verpflichtet. Der Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.
6.1
Dem Kunden und/oder Gast ist es ausdrücklich untersagt, einen Raum in einem (Gastronomie-)Betrieb für Prostitution und andere Formen sexueller Dienstleistungen, Menschenhandel oder jegliche Form von Ausbeutung, Glücksspiele und/oder den Handel mit Betäubungsmitteln und/oder Pelzen sowie für jegliche andere strafbare Tätigkeit zu nutzen.
6.2
Dem Kunden und/oder Gast ist es ausdrücklich untersagt, Waffen und/oder Betäubungsmittel in eine Einrichtung von Fletcher Hotels mitzubringen oder Waffen und/oder Betäubungsmittel vor Ort zu verwenden. Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt zum Ausschluss des Kunden und/oder der Gäste und/oder betroffener Dritter vom (weiteren) Zutritt sowie zu einer Meldung an die Polizei. Im Sinne dieses Artikels umfasst das Mitbringen von Waffen und/oder Betäubungsmitteln in eine Einrichtung von Fletcher Hotels auch deren Vorhandensein im Gepäck des Kunden und/oder Gastes, das gemäß dem vom Kunden gebuchten Arrangement von Fletcher Hotels von einem Standort zu einem oder mehreren anderen Standorten transportiert wird.
6.3
Fletcher Hotels wird die zuständigen Behörden über Verstöße gegen die in den Artikeln 6.1 und 6.2 beschriebenen Verbote informieren, die es festgestellt hat. Darüber hinaus wird Fletcher Hotels den (Gastronomie-)Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden. Der Kunde und/oder Gast hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung und/oder Schadensersatz.
6.4
Bei einem Verstoß gegen die in den Artikeln 6.1 und 6.2 beschriebenen Verbote schuldet der Kunde und/oder Gast Fletcher Hotels eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen des Reservierungswerts.
6.5
Zusätzlich zu den Bestimmungen in Artikel 6.4 haftet der Kunde und/oder Gast gegenüber Fletcher Hotels für alle Schäden, gleich welcher Art, die Fletcher Hotels infolge der verbotenen Aktivitäten erleidet, ausdrücklich einschließlich von ihr seitens der Behörden auferlegter Verwaltungsstrafen, Zwangsgelder usw.
6.6
In den Einrichtungen von Fletcher Hotels ist das Rauchen oder Dampfen (Vapen) nicht gestattet. Rauchen und/oder Dampfen ist nur auf offenen, nicht umschlossenen Terrassen und/oder offenen, nicht umschlossenen Balkonen erlaubt.
7.1
Fletcher Hotels ist nicht verantwortlich für die Aufbewahrung von zurückgelassenen oder gefundenen Gegenständen. Nach Mitteilung an den Kunden und/oder Gast über zurückgelassene Gegenstände muss der Kunde und/oder Gast die Gegenstände innerhalb von 14 Tagen abholen. Fletcher Hotels ist nicht verpflichtet, die Gegenstände zu versenden. Erfolgt dennoch ein Versand durch Fletcher Hotels, geschieht dies auf Kosten und Risiko des Kunden und/oder Gastes. Gegenstände, die nicht innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden, dürfen von Fletcher Hotels auf Kosten des Kunden und/oder Gastes entsorgt werden. Für Fundgegenstände, deren Eigentümer nicht bekannt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
7.2
In einem (Gastronomie-)Betrieb verlorene oder zurückgelassene Gegenstände, die von einem Gast gefunden werden, müssen so schnell wie möglich bei Fletcher Hotels abgegeben werden.
8.1
Wenn im (Gastronomie-)Vertrag vereinbart wurde, dass der Kunde eigene Speisen und Getränke mitbringt und/oder einen externen Caterer beauftragt, wird Fletcher Hotels die HACCP-Vorschriften (dies sind Vorschriften zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit) in Bezug auf diese Speisen und Getränke strikt kontrollieren und einhalten.
8.2
Wenn vereinbart wurde, dass der Kunde ganz oder teilweise für die Anlieferung eigener Speisen und/oder Getränke sorgt, die von Fletcher Hotels zubereitet werden sollen, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Speisen und/oder Getränke rechtzeitig geliefert werden, damit Fletcher Hotels rechtzeitig alle notwendigen Vorbereitungen vor Ort treffen kann. Der Kunde muss außerdem sicherstellen, dass alle Speisen und/oder Getränke den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden HACCP-Vorschriften entsprechen; andernfalls ist Fletcher Hotels berechtigt, die Speisen und/oder Getränke zurückzuweisen.
8.3
Fletcher Hotels übernimmt keine Haftung für (die Qualität der) in diesem Artikel 8 genannten Speisen und/oder Getränke; der Kunde stellt Fletcher Hotels von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
8.4
Dem Kunden ist bekannt, dass Fletcher Hotels bei der Zubereitung von Mahlzeiten Küchen verwendet, in denen auch Produkte mit glutenhaltigem Getreide, Ei, Fisch, Erdnüssen, Nüssen, Soja, Milch, Laktose, Schalentieren, Weichtieren, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Sulfiten und Lupine verarbeitet und gelagert werden. Fletcher Hotels übernimmt diesbezüglich keine Haftung, und der Kunde stellt Fletcher Hotels von sämtlichen damit verbundenen Ansprüchen Dritter frei.
9.1
Jeder Kunde und/oder Gast, der an einer Veranstaltung teilnimmt, eine Reservierung vornimmt, an einem Tisch in einem (Gastronomie-)Betrieb Platz nimmt oder anderweitig einen Vertrag mit Fletcher Hotels schließt, ist grundsätzlich verpflichtet, eine Konsumation/(Gastronomie-)Dienstleistung abzunehmen.
9.2
Fletcher Hotels kann dem Gast untersagen, selbst mitgebrachte oder von einem Lieferservice gelieferte Speisen und/oder Getränke in den (Gastronomie-)Betrieb, einschließlich der Terrasse, zu konsumieren. Erlaubt Fletcher Hotels den Verzehr solcher Speisen und/oder Getränke, kann Fletcher Hotels hierfür Bedingungen festlegen, einschließlich der Erhebung eines Kork- und Küchengeldes oder der Regelung der Art und Weise der Lieferung durch den Lieferservice.
9.3
Das in Artikel 9.2 genannte Kork- und Küchengeld wird vorab vereinbart oder, falls keine vorherige Vereinbarung getroffen wurde, von Fletcher Hotels nach billigem Ermessen festgelegt.
10.1
Der Kunde und/oder Gast schuldet den im (Gastronomie-)Vertrag vereinbarten Preis. Die Preise werden nach Möglichkeit in Preislisten angegeben, die von Fletcher Hotels an für den Kunden und/oder Gast sichtbaren Stellen ausgehängt, dem Kunden und/oder Gast (gegebenenfalls auf Anfrage) übergeben oder über digitale Quellen zugänglich gemacht werden. Eine Preisliste gilt als sichtbar, wenn sie in den allgemein zugänglichen Bereichen von Fletcher Hotels ausgehängt ist.
10.2
Für besondere Dienstleistungen wie Garderobe, Garage, Safe, Wäsche- oder Reinigungsservice, Telefon, Zimmerservice, TV-Miete usw. kann Fletcher Hotels eine zuvor bekannt gemachte Zusatzgebühr erheben.
10.3
Hat der Kunde im (Gastronomie-)Vertrag eine Umsatzgarantie abgegeben, ist er in jedem Fall verpflichtet, Fletcher Hotels mindestens den in der Umsatzgarantie genannten Betrag zu zahlen. Wird der (Gastronomie-)Vertrag (teilweise) von einem Verbraucher gekündigt und gilt er als Dienstleistungsvertrag, ist der Verbraucher nicht an die Umsatzgarantie gebunden und schuldet lediglich die tatsächlichen Kosten und eine angemessene Vergütung.
10.4
Alle Rechnungen, einschließlich solcher im Zusammenhang mit Stornierung oder No-show, sind vom Kunden bei Vorlage zu begleichen. Der Kunde hat sofort bar oder per Banküberweisung zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Fletcher Hotels kann jederzeit eine Zwischenzahlung für bereits erbrachte (Gastronomie-)Dienstleistungen verlangen.
10.5
Die in einem Angebot oder (Gastronomie-)Vertrag angegebenen Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren. Fletcher Hotels behält sich das Recht vor, Erhöhungen dieser Kostenfaktoren, die nach Vertragsschluss, aber vor dem Beginntermin eintreten, an den Kunden weiterzugeben. Dies wird dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Darüber hinaus ist Fletcher Hotels berechtigt, jeweils im Januar eine jährliche Inflationsanpassung vorzunehmen, basierend auf dem zuletzt vom Statistischen Amt der Niederlande (CBS) veröffentlichten Verbraucherpreisindex (CPI). Auch diese Anpassung wird dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
10.6
Handelt es sich um einen Verbraucher und tritt die in Artikel 10.5 genannte Preiserhöhung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss ein, hat der Kunde das Recht, den (Gastronomie-)Vertrag kostenfrei zu kündigen (stornieren), sofern dies innerhalb von sieben Tagen nach Mitteilung durch Fletcher Hotels erfolgt.
10.7
Der Kunde und der Gast haften gesamtschuldnerisch für alle Beträge, die einer von ihnen oder beide dem Gastronomiebetrieb schulden, gleich aus welchem Rechtsgrund. (Gastronomie-)Verträge gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, auch im Namen jedes Gastes als abgeschlossen. Durch seine Anwesenheit erklärt der Gast, dass der Kunde befugt war, ihn beim Abschluss des betreffenden (Gastronomie-)Vertrags zu vertreten.
10.8
Solange der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber Fletcher Hotels nicht vollständig erfüllt hat, ist Fletcher Hotels berechtigt, ihre Leistungen aus dem (Gastronomie-)Vertrag auszusetzen und alle vom Kunden in Fletcher Hotels eingebrachten Gegenstände zurückzubehalten, bis Fletcher Hotels nach eigenem Ermessen zufrieden ist, dass alle Verpflichtungen erfüllt wurden (Zurückbehaltungsrecht).
10.9
Der Kunde kann für Zahlungen per Kreditkarte gesicherte Zahlungsseiten nutzen. Der Betrag wird zum Zeitpunkt der Reservierung belastet und nach deren Bestätigung.
10.10
Ist eine andere als Barzahlung vereinbart, sind sämtliche Rechnungen, unabhängig von ihrer Höhe, innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum durch den Kunden zu begleichen. Fletcher Hotels ist jederzeit berechtigt, einen Kreditbeschränkungszuschlag von 2 % des Rechnungsbetrags zu erheben, der entfällt, wenn der Kunde die Rechnung innerhalb von vierzehn Tagen begleicht.
10.11
Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Nur wenn der Kunde eine natürliche Person (Verbraucher) ist, sendet Fletcher Hotels bei Nichtzahlung einmalig eine Mahnung und gewährt dem Kunden mindestens 14 Tage nach Erhalt der Mahnung zur Zahlung.
10.12
Befindet sich der Kunde im Verzug, hat er Fletcher Hotels sämtliche Inkassokosten zu erstatten. Für Verbraucher werden die außergerichtlichen Inkassokosten gesetzlich berechnet. Für Geschäftskunden gilt ein Satz von 15 % des offenen Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 50 €.
10.13
Jede Zahlung wird – ungeachtet eines vom Kunden bei der Zahlung gemachten Vermerks oder einer Bemerkung – in folgender Reihenfolge auf die Schuld des Kunden gegenüber Fletcher Hotels angerechnet:
10.14
Die Zahlung erfolgt in Euro. Ist nicht eindeutig angegeben, ob ein Betrag einschließlich oder ausschließlich Mehrwertsteuer gilt, so gilt bei einem Verbraucher ein Betrag einschließlich Mehrwertsteuer und bei einem Geschäftskunden ein Betrag ausschließlich Mehrwertsteuer. Akzeptiert Fletcher Hotels Fremdwährungen, gilt der zum Zeitpunkt der Zahlung aktuelle Marktwechselkurs. Fletcher Hotels kann hierfür Verwaltungskosten in Höhe von maximal 10 % des in Fremdwährung angebotenen Betrags erheben, indem der Marktwechselkurs entsprechend angepasst wird.
10.15
Fletcher Hotels ist niemals verpflichtet, andere Zahlungsmittel als Bargeld zu akzeptieren, und kann für die Annahme solcher Zahlungsmittel Bedingungen festlegen.
11.1
Fletcher Hotels kann vom Kunden verlangen, eine Kaution zu hinterlegen. Erhaltene Kautionen werden ordnungsgemäß verwaltet und dienen ausschließlich der Sicherstellung der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen durch den Kunden. Kautionen gelten ausdrücklich nicht als bereits realisierter Umsatz. Zur zusätzlichen Absicherung kann Fletcher Hotels ferner vom Kunden die Mitwirkung bei der Bereitstellung der erforderlichen Daten verlangen, um die Kaution und die Möglichkeit ihrer Verwertung so weit wie möglich sicherzustellen, einschließlich der Anfertigung eines Ausdrucks oder einer Kopie der Kreditkarte des Kunden, unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen.
11.2
Bleibt die rechtzeitige Zahlung durch den Kunden aus, darf Fletcher Hotels sich wegen aller Forderungen gegenüber dem Kunden aus der Kaution befriedigen. Ist dies im (Gastronomie-)Vertrag vereinbart, darf Fletcher Hotels den vom Kunden geschuldeten Betrag auch direkt mit der Kaution verrechnen. Ein Überschuss ist vom Fletcher Hotels unverzüglich an den Kunden zurückzuzahlen.
12.1
Der (Gastronomie-)Vertrag wird auf Rechnung und Risiko des Kunden ausgeführt. Der Kunde ist auch für die Gäste und/oder Dritte verantwortlich, die vom Kunden zur Erbringung von Dienstleistungen beauftragt wurden oder anderweitig am (Gastronomie-)Vertrag beteiligt sind. Der Kunde stellt Fletcher Hotels von Ansprüchen von Gästen und/oder Dritten frei.
12.2
Der Kunde, der Gast und/oder Dritte, die vom Kunden zur Erbringung von Dienstleistungen beauftragt wurden, haften gesamtschuldnerisch für alle Schäden, die Fletcher Hotels und/oder einem Dritten entstehen oder entstehen werden, als unmittelbare oder mittelbare Folge einer Pflichtverletzung und/oder unerlaubten Handlung, einschließlich Verstößen gegen die Hausordnung, begangen durch den Kunden und/oder den Gast und/oder solche Dritte, sowie für alle Schäden, die durch ein Tier und/oder einen Gegenstand verursacht werden, dessen Inhaber sie sind oder der unter ihrer Aufsicht steht.
12.3
Fletcher Hotels haftet gegenüber dem Gast für Schäden, die auf einer Pflichtverletzung von Fletcher Hotels bei der Erfüllung des Vertrags beruhen, es sei denn, die Pflichtverletzung ist Fletcher Hotels oder den Personen, deren Hilfe Fletcher Hotels bei der Vertragserfüllung in Anspruch nimmt, nicht zuzurechnen.
12.4
Ist Fletcher Hotels haftbar, ist ihre Haftung auf unmittelbare Schäden und im Übrigen auf den Betrag beschränkt, der von ihrer Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich des Selbstbehalts. Erfolgt aus welchem Grund auch immer keine Auszahlung und wäre Fletcher Hotels zur Schadensersatzzahlung verpflichtet, ist dieser Schaden auf den Reservierungswert begrenzt.
12.5
Fletcher Hotels haftet nicht für Schäden, die durch von ihr beauftragte Dritte verursacht werden.
12.6
Fletcher Hotels haftet nicht für Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von Gegenständen, die ein Gast in den (Gastronomie-)Betrieb mitgebracht, dort deponiert oder zurückgelassen hat. Der Kunde stellt Fletcher Hotels von Ansprüchen von Gästen diesbezüglich frei.
12.7
Entstehen Schäden an zur Aufbewahrung übergebenen Gegenständen des Kunden und/oder Gastes, für die ein Entgelt erhoben wird, infolge von Beschädigung oder Verlust, wird Fletcher Hotels diesen Schaden in angemessenem Umfang ersetzen. Eine Entschädigung ist nicht geschuldet für andere Gegenstände, die sich in den übergebenen Sachen befinden.
12.8
Fletcher Hotels haftet nicht für Schäden, die an oder mit Fahrzeugen des Kunden oder Gastes entstehen. Das Parken erfolgt auf eigenes Risiko.
12.9
Sofern zwingendes Recht nichts anderes bestimmt, haftet Fletcher Hotels nicht für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar bei wem oder was auch immer entstehen, als unmittelbare oder mittelbare Folge eines Mangels, Zustands oder Umstands an, in oder auf beweglichem oder unbeweglichem Eigentum, dessen Inhaber, (Erb)pachtinhaber, Mieter oder Eigentümer Fletcher Hotels ist oder das Fletcher Hotels sonst zur Verfügung steht.
12.10
Der Kunde und/oder Gast ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Fletcher Hotels zur Verfügung gestellten Informationen und Daten verantwortlich, einschließlich aller relevanten Informationen bezüglich der Durchführung des (Gastronomie-)Vertrags und Allergien. Fletcher Hotels haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen entstehen, die auf falschen oder unvollständigen Angaben des Kunden und/oder Gastes beruhen.
12.11
Fletcher Hotels berücksichtigt gemeldete Allergien so weit wie möglich, kann jedoch keine Garantien geben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Spuren unerwünschter Zutaten dennoch im Essen vorhanden sind, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Fletcher Hotels haftet nicht für die Folgen hiervon.
12.12
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, vor Abschluss des (Gastronomie-)Vertrags zu prüfen, ob ein Standort für den vorgesehenen Zweck geeignet ist. Ist dies nicht der Fall, geht dies zu Lasten und auf Risiko des Kunden, und Fletcher Hotels haftet nicht für Schäden. In diesem Fall ist der vereinbarte Preis in voller Höhe zu zahlen.
12.13
Fletcher Hotels erteilt Informationen unverbindlich und haftet nicht für den Inhalt und/oder die Folgen der von ihr bereitgestellten Informationen.
12.14
Der Kunde hat sich ausreichend gegen die sich aus diesem Artikel ergebenden Folgen zu versichern.
13.1
Höhere Gewalt für Fletcher Hotels liegt vor, wenn eine Umstand eintritt, der ihr nicht zugerechnet werden kann, die Durchführung des (Gastronomie-)Vertrags jedoch so stark behindert, dass die Erfüllung unmöglich oder unzumutbar wird. Dies ist unter anderem (aber nicht ausschließlich) der Fall bei Entzug von Genehmigungen, nationaler Trauer, Behinderung oder Unterbrechung von Transportmöglichkeiten, wodurch erforderliche Produkte/Gegenstände nicht geliefert werden können, Personalmangel, Störungen im/am (Gastronomie-)Betrieb sowie Behinderungen durch Maßnahmen, Gesetze und/oder Entscheidungen internationaler, nationaler oder regionaler (staatlicher) Stellen.
13.2
Im Falle höherer Gewalt prüfen Fletcher Hotels und der Kunde in gegenseitiger Absprache und nach Treu und Glauben, ob der (Gastronomie-)Vertrag ausgesetzt oder an die neue Situation angepasst werden kann, z. B. durch Änderung und/oder Verlegung des (Gastronomie-)Vertrags. Kostenminderungen und/oder Kostensteigerungen infolge der vorgenannten Anpassungen kommen vollständig dem Kunden zugute bzw. gehen vollständig zu dessen Lasten und Risiko.
13.3
Erweist sich eine Aussetzung oder Anpassung als unmöglich, sind Fletcher Hotels und der Kunde berechtigt, den (Gastronomie-)Vertrag oder den noch nicht erfüllten Teil davon aufzulösen.
13.4
Kann eine der Parteien eines (Gastronomie-)Vertrags eine Verpflichtung aus diesem Vertrag nicht erfüllen, ist sie verpflichtet, die andere Partei so bald wie möglich darüber zu informieren.
14.1
Dieser Artikel gilt, wenn der (Gastronomie-)Vertrag infolge staatlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit epidemischen und ansteckenden Krankheiten nicht in der vereinbarten Form durchgeführt werden kann. Unter staatlichen Maßnahmen sind die zu diesem Zeitpunkt geltenden staatlichen Regeln und Maßnahmen im Zusammenhang mit epidemischen Krankheiten zu verstehen. Dieser Artikel tritt erst in Kraft, nachdem die staatlichen Maßnahmen umgesetzt wurden.
14.2
Fletcher Hotels bemüht sich im Fall des Artikels 14.1 nach Kräften, bei der Durchführung des (Gastronomie-)Vertrags die staatlichen Maßnahmen einzuhalten.
14.3
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Gäste die staatlichen Maßnahmen während der Durchführung des (Gastronomie-)Vertrags einhalten.
14.4
Fletcher Hotels ist nicht verantwortlich oder haftbar für die Nichteinhaltung der staatlichen Maßnahmen durch den Kunden und/oder Gast. Der Kunde und/oder Gast stellt Fletcher Hotels von diesbezüglichen Ansprüchen frei.
14.5
Kann der (Gastronomie-)Vertrag infolge staatlicher Maßnahmen nicht in der vereinbarten Form durchgeführt werden, gilt dies als höhere Gewalt infolge epidemischer Krankheiten, und es gelten die Bestimmungen über höhere Gewalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fletcher Hotels.
14.6
Die (vorübergehende) Einstellung von Dienstleistungen/Aussetzung eines (Gastronomie-)Vertrags aufgrund der Nichteinhaltung staatlicher Maßnahmen durch den Kunden und/oder Gäste stellt keine höhere Gewalt dar.
14.7
Grundsätzlich wird der (Gastronomie-)Vertrag an die staatlichen Maßnahmen angepasst. Fletcher Hotels und der Kunde und/oder Gast prüfen in gegenseitiger Absprache, ob eine Anpassung möglich ist, wobei beide Parteien lösungsorientiert, fair und angemessen handeln.
14.8
Wird der (Gastronomie-)Vertrag gemäß der vorstehenden Bestimmung angepasst, bleibt der zwischen Fletcher Hotels und dem Kunden vereinbarte Reservierungswert gegenüber Fletcher Hotels geschuldet, wobei alle Kostenminderungen abgezogen und alle Kostensteigerungen hinzugerechnet werden. Fletcher Hotels bemüht sich, Kostensteigerungen zu minimieren und Kostenminderungen zu maximieren. Der Kunde und/oder Gast versteht, dass Fletcher Hotels dabei auch von den beteiligten Lieferanten und deren Bedingungen abhängig ist.
14.9
Kann der (Gastronomie-)Vertrag nicht an die staatlichen Maßnahmen angepasst werden, gilt grundsätzlich, dass der Zeitpunkt der Durchführung des (Gastronomie-)Vertrags verlegt wird. Fletcher Hotels und der Kunde bestimmen in gegenseitiger Absprache, ob eine Verlegung möglich ist, wobei beide Parteien lösungsorientiert, fair und angemessen handeln.
14.10
Wird der Zeitpunkt der Durchführung des (Gastronomie-)Vertrags angepasst, bleibt der zwischen Fletcher Hotels und dem Kunden vereinbarte Reservierungswert gegenüber Fletcher Hotels geschuldet, wobei alle Kostenminderungen abgezogen und alle Kostensteigerungen hinzugerechnet werden. Fletcher Hotels bemüht sich, Kostensteigerungen zu minimieren und Kostenminderungen zu maximieren. Der Kunde und/oder Gast versteht, dass Fletcher Hotels dabei auch von den beteiligten Lieferanten und deren Bedingungen abhängig ist.
14.11
Kann der (Gastronomie-)Vertrag im Rahmen dieses Artikels nicht angepasst werden, kann er von einer der Parteien beendet werden, wobei die Dienstleistungen von Fletcher Hotels storniert werden. In diesem Fall bleibt der zwischen Fletcher Hotels und dem Kunden vereinbarte Reservierungswert gegenüber Fletcher Hotels geschuldet, wobei alle Kostenminderungen abgezogen und alle Kostensteigerungen hinzugerechnet werden. Fletcher Hotels bemüht sich, Kostensteigerungen zu minimieren und Kostenminderungen zu maximieren. Der Kunde und/oder Gast versteht, dass Fletcher Hotels dabei auch von den beteiligten Lieferanten und deren Bedingungen abhängig ist. Handelt es sich um einen Verbraucher, schuldet dieser – für den Teil des (Gastronomie-)Vertrags, der als Dienstleistungsvertrag gilt – lediglich die tatsächlichen Kosten und eine angemessene Vergütung, anstelle des Reservierungswerts für diesen Teil des (Gastronomie-)Vertrags.
15.1
Beschwerden können direkt mündlich an der Rezeption des (Gastronomie-)Betriebs gemeldet werden. Wird die Beschwerde nicht oder nicht zufriedenstellend behoben, kann der Kunde/Gast die Beschwerde innerhalb von 7 Tagen nach Durchführung des (Gastronomie-)Vertrags oder innerhalb der dafür geltenden gesetzlichen Frist schriftlich und ausreichend begründet an Fletcher Hotels melden, über die in Artikel 1.4 genannte (E-Mail-)Adresse.
15.2
Nach Eingang der Beschwerde beraten die Parteien über eine Lösung. Ist die Erfüllung des (Gastronomie-)Vertrags noch (teilweise) möglich, ist Fletcher Hotels vom Kunden/Gast hierzu in jedem Fall Gelegenheit zu geben.
16.1
Fletcher Hotels verarbeitet personenbezogene Daten. In der Datenschutzerklärung ist aufgeführt, welche Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck.
17.1
Auf die (Gastronomie-)Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
17.2
Bei Streitigkeiten zwischen Fletcher Hotels und einem Kunden und/oder Gast ist ausschließlich das Gericht am Sitz von Fletcher Hotels zuständig, es sei denn, aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ist ein anderes Gericht zuständig; unbeschadet des Rechts von Fletcher Hotels, den Rechtsstreit dem Gericht vorzulegen, das ohne diese Klausel zuständig wäre.
17.3
Alle Ansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach dem Zeitpunkt, an dem sie entstanden sind.
17.4
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund unwirksam sein, gilt als vereinbart, dass die Parteien eine gültige Ersatzbestimmung getroffen haben, die dem Zweck und der Tragweite der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
18.1
Reservierungen für eine Gruppe, Veranstaltungsräume und/oder Außenflächen müssen über groups@fletcher.nl , sales@fletcher.nl oder über den jeweiligen (Gastronomie-)Betrieb erfolgen.
19.1
Sofern der (Gastronomie-)Betrieb diese Möglichkeit anbietet, kann der Kunde eine Reservierung vornehmen, z. B. für Mittag- oder Abendessen. Dabei werden ein Datum, eine Uhrzeit und die Anzahl der Gäste für die Reservierung vereinbart.
19.2
Fletcher Hotels kann an eine Reservierung Bedingungen knüpfen, wie z. B. die Zahlung einer Kaution, eine Anzahlung oder eine Rückbestätigung.
19.3
Hat der Kunde, ggf. unter Verwendung eines Gutscheins, einen Tisch für einen bestimmten Zeitraum (Timeslot) reserviert und treffen der Kunde und/oder seine Gäste nicht innerhalb einer halben Stunde nach der reservierten Uhrzeit ein, kann Fletcher Hotels nicht garantieren, dass die vollständige Mahlzeit dem Kunden und/oder seinen Gästen serviert werden kann.
19.4
Im Falle eines No-shows schuldet der Kunde Fletcher Hotels einen Betrag in Höhe des Reservierungswertes, es sei denn, dies ist gesetzlich unzulässig.
20.1
Fletcher Hotels informiert im Voraus über die Uhrzeit, zu der die Unterkunft dem Gast zur Verfügung gestellt wird, sowie darüber, bis wann der Gast ausgecheckt haben muss.
20.2
Im Falle eines No-shows schuldet der Kunde Fletcher Hotels einen Betrag in Höhe des Reservierungswertes, es sei denn, dies ist gesetzlich unzulässig.
Allgemeine Stornierung
21.1
Der Kunde ist jederzeit berechtigt, einen (Gastronomie-)Vertrag zu kündigen (zu stornieren). Für etwaige damit verbundene Kosten gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen, es sei denn, in diesem Artikel ist ausdrücklich etwas anderes vorgesehen.
21.2
Nicht erstattungsfähige Reservierungen (z. B. Gutscheine) können nicht kostenlos geändert oder storniert werden.
Stornierung eines (Gastronomie-)Vertrags über die Bereitstellung von Unterkunft durch den Kunden
21.3
Der Kunde kann den (Gastronomie-)Vertrag über die Bereitstellung von Unterkunft über annuleren@fletcher.nl stornieren.
Flexible Stornierung
21.4
Fletcher Hotels bietet Kunden die Möglichkeit der „flexiblen Stornierung“, wobei der Kunde bis zu 24 Stunden vor dem Anreisetag stornieren kann. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, schuldet der Kunde Fletcher Hotels eine Stornogebühr von € 10,00.
21.5
Flexible Stornierung ist im Fletcher Hotel Amsterdam, im Fletcher Wellness-Hotel Leiden und bei Gruppenreservierungen nicht möglich.
21.6
Die in Artikel 21.4 genannte Stornogebühr wird entweder mit dem Buchungsbetrag verrechnet, wenn der Kunde diesen im Voraus bezahlt hat, oder dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn er sich für die Zahlung im jeweiligen Fletcher Hotel entschieden hat. Der Rechnungsbetrag ist vom Kunden innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu begleichen.
21.7
Im Falle einer Stornierung innerhalb der in Artikel 21.4 genannten Frist oder im Falle eines No-shows schuldet der Kunde den vollen Buchungsbetrag. Für das Fletcher Hotel-Restaurant Arnsberg-Sauerland und das Fletcher Waldhotel Nordrhein-Westfalen beträgt der geschuldete Betrag 90 % des Buchungswerts.
Nicht flexible Stornierung
21.8
Hat der Kunde keine flexible Stornierung gewählt und handelt es sich nicht um eine Gruppenreservierung, kann der Kunde bis fünf Tage vor dem Ankunftsdatum kostenlos stornieren, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei einer Stornierung ab fünf Tagen oder weniger vor dem Ankunftsdatum schuldet der Kunde den vollen Buchungsbetrag.
21.9
Abweichend von Artikel 21.8 gilt: (Gastronomie-)Verträge mit dem Fletcher Stadshotel Den Haag, dem Fletcher Boutique Hotel Slaak-Rotterdam, dem Fletcher Hotel-Restaurant Wings-Rotterdam und/oder dem Fletcher Hotel Rotterdam-Airport können bis zu 48 Stunden vor dem Ankunftstag kostenlos storniert werden. Ein (Gastronomie-)Vertrag mit dem Fletcher Hotel Amsterdam und/oder dem Fletcher Wellness-Hotel Leiden kann bis zu 24 Stunden vor dem Ankunftstag storniert werden. Ein (Gastronomie-)Vertrag mit dem Fletcher Hotel-Restaurant Arnsberg-Sauerland und dem Fletcher Waldhotel Nordrhein-Westfalen kann bis zu 72 Stunden vor dem Ankunftstag storniert werden; andernfalls beträgt der geschuldete Betrag 90 % des Buchungswerts.
21.10
Bei einer Gruppenreservierung sind die Stornierungsbedingungen Bestandteil des (Gastronomie-)Vertrags. Die Artikel 21.4 bis 21.9 finden keine Anwendung.
21.11
Ist die Unterkunft Teil einer Reservierung, die auch andere Dienstleistungen umfasst, gelten bei Stornierung dieser Reservierung die Bestimmungen der Artikel 21.1, 21.2 und 21.4 bis 21.10 entsprechend für den Unterkunftsteil der Reservierung.
Stornierung eines (Gastronomie-)Vertrags über die Bereitstellung von Speisen und/oder Getränken durch den Kunden
21.12
Bezieht sich die Tischreservierung auf ein Arrangement, wie z. B. ein Osterbrunch oder Weihnachtsessen, ist eine kostenlose Stornierung bis 24 Stunden vor dem Beginn der Reservierung möglich. Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Beginn schuldet der Kunde Fletcher Hotels den (vollen) Reservierungswert, es sei denn, dies ist gesetzlich unzulässig.
21.13
Wurde eine Reservierung für eine (Gastronomie-)Dienstleistung bestehend aus der Bereitstellung von Speisen und/oder Getränken (Tischreservierung) vorgenommen, schuldet der Kunde im Falle einer Stornierung Fletcher Hotels eine Entschädigung in Höhe der bei der Reservierung bekanntgegebenen Prozentsätze des Reservierungswerts. Diese Entschädigung wird Fletcher Hotels dem Kunden in Rechnung stellen, und der Kunde hat diese innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu begleichen.
Stornierung des (Gastronomie-)Vertrags durch Fletcher Hotels
21.14
Fletcher Hotels kann den (Gastronomie-)Vertrag aus wichtigen Gründen kündigen (stornieren).
22.1
Zimmer können reserviert werden über:
23.1
Die Reservierung eines Saals einschließlich der damit verbundenen (Gastronomie-)Dienstleistungen kann erfolgen über:
Allgemein
24.1
Eine Stornierung durch den Kunden ist gegen Zahlung der Stornokosten möglich.
24.2
Hat der Kunde einen Tisch für einen bestimmten Zeitraum (Timeslot) reserviert und sind der Kunde und/oder seine Gäste nicht innerhalb einer halben Stunde nach der reservierten Zeit eingetroffen, kann Fletcher Hotels nicht garantieren, dass die vollständige Mahlzeit dem Kunden und/oder seinen Gästen serviert wird.
24.3
Im Falle eines No-shows ist der Kunde in jedem Fall verpflichtet, den Reservierungswert zu zahlen.
Stornierung von Logisreservierungen für Einzelpersonen
24.4
Im Falle einer Stornierung einer Reservierung für Logis, mit oder ohne Frühstück, für einen oder mehrere Gäste schuldet der Kunde Fletcher Hotels den Reservierungswert oder einen Prozentsatz davon, und zwar auf Grundlage der folgenden Staffelung:
Stornierung von Logisreservierungen für Gruppen
24.5
Im Falle einer Stornierung einer Reservierung für Logis, mit oder ohne Frühstück, für eine Gruppe schuldet der Kunde Fletcher Hotels den Reservierungswert oder einen Prozentsatz davon, und zwar auf Grundlage der folgenden Staffelung:
Stornierung von Speisen- und/oder Getränkereservierungen für Einzelpersonen
24.6
Bei einer Reservierung für eine (Gastronomie-)Dienstleistung bestehend aus der Bereitstellung von Speisen und/oder Getränken (Tischreservierung) für weniger als 10 Personen schuldet der Kunde im Falle einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem Ankunftsdatum Fletcher Hotels eine Entschädigung in Höhe der bei der Reservierung bekannt gegebenen Prozentsätze des Reservierungswerts. Diese Entschädigung wird Fletcher Hotels dem Kunden in Rechnung stellen, und der Kunde hat diese innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu begleichen.
Stornierung von Speisen- und/oder Getränkereservierungen für Gruppen
24.7
Im Falle einer Stornierung einer Reservierung für Speisen und/oder Getränke für eine Gruppe schuldet der Kunde eine Entschädigung in Höhe des Reservierungswerts oder eines Prozentsatzes davon, und zwar auf Grundlage der folgenden Staffelung:
Falls ein Menü vereinbart wurde
Falls kein Menü vereinbart wurde
Stornierung anderer (Gastronomie-)Dienstleistungen als Logis und/oder Speisen und/oder Getränke für Einzelpersonen
24.8
Im Falle einer Stornierung einer Reservierung für eine oder mehrere andere (Gastronomie-)Dienstleistungen als Logis und/oder Speisen und/oder Getränke für Einzelpersonen schuldet der Kunde eine Entschädigung in Höhe des Reservierungswerts oder eines Prozentsatzes davon, und zwar auf Grundlage der folgenden Staffelung:
Stornierung anderer (Gastronomie-)Dienstleistungen als Logis und/oder Speisen und/oder Getränke für Gruppen
24.9
Im Falle einer Stornierung einer Reservierung für eine oder mehrere andere (Gastronomie-)Dienstleistungen als Logis und/oder Speisen und/oder Getränke für eine Gruppe schuldet der Kunde eine Entschädigung in Höhe des Reservierungswerts oder eines Prozentsatzes davon, und zwar auf Grundlage der folgenden Staffelung:
Stornierung durch Fletcher Hotels
24.10
Fletcher Hotels ist berechtigt, eine Reservierung zu stornieren, sofern nicht anders vereinbart.
24.11
Storniert Fletcher Hotels eine Reservierung, so gelten die Bestimmungen der Artikel 24.4 bis 24.9 entsprechend, mit der Maßgabe, dass Fletcher Hotels in diesem Fall dem Kunden den Reservierungswert oder einen Prozentsatz davon schuldet.
24.12
Fletcher Hotels kann Reservierungen außerdem stornieren, ohne zur Zahlung der vorgenannten Beträge verpflichtet zu sein, wenn wichtige Gründe vorliegen.
24.13
Wichtige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn ausreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Veranstaltung:
24.14
Macht Fletcher Hotels von ihrem Recht gemäß Artikel 24.12 Gebrauch, nachdem die betreffende Veranstaltung bereits begonnen hat, ist der Kunde verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistungen zu bezahlen, und die Zahlungspflicht für die übrigen Dienstleistungen entfällt. Die Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen wird gegebenenfalls anteilig berechnet.
24.15
Fletcher Hotels ist berechtigt, anstelle der Ausübung des in Artikel 24.12 genannten Rechts zusätzliche Anforderungen an den Ablauf einer Veranstaltung zu stellen. Bestehen ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass diese zusätzlichen Anforderungen vom Kunden und/oder den Gästen nicht eingehalten werden, ist Fletcher Hotels berechtigt, dennoch ihre in Artikel 24.12 genannten Rechte auszuüben.
25.1
Die Bestimmungen dieses Kapitels D gelten ausschließlich, wenn in der (Gastronomie-)Einrichtung ein Schwimmbad und/oder Wellnesseinrichtungen vorhanden sind.
26.1
Der Gast ist verpflichtet, sich im Schwimmbad und in den Wellnesseinrichtungen gemäß den an sichtbaren Stellen im Schwimmbad und in den Wellnesseinrichtungen angebrachten zusätzlichen Verhaltensregeln zu verhalten, die auch auf www.fletcher.nl eingesehen werden können. Durch die Nutzung des Schwimmbads und/oder der Wellnesseinrichtungen erklärt sich der Gast mit diesen Verhaltensregeln einverstanden. Die Bestimmungen dieses Artikels sind eine Ausgestaltung von Artikel 5.3. Die Artikel 4.4, 5.4, 5.5 und 6 gelten entsprechend.
27.1
Ergänzend zu Artikel 12 gilt, dass die Nutzung des Schwimmbads und/oder der Wellnesseinrichtungen ausschließlich auf eigene Gefahr erfolgt. Es findet keine Aufsicht statt.
27.2
Fletcher Hotels ist berechtigt, das Schwimmbad oder die Wellnesseinrichtungen (vorübergehend) für Wartungsarbeiten oder für Aktivitäten Dritter zu schließen.
27.3
Gäste, die Schäden an Eigentum/Materialien im Schwimmbad oder in den Wellnesseinrichtungen verursachen, haften für die damit verbundenen Kosten. Im Falle von (vorsätzlicher) Zerstörung wird dies der Polizei gemeldet.
28.1
Gäste dürfen das Schwimmbad nutzen, wenn sie mindestens über ein grundlegendes Schwimmniveau (Diplom A) verfügen.
28.2
Gäste, die nicht über das in Artikel 28.1 genannte grundlegende Schwimmniveau verfügen und/oder Gäste mit einer körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigung, die die Schwimmfähigkeit erheblich einschränkt, gelten als ungeübte Schwimmer.
28.3
Ungeübte Schwimmer dürfen das Schwimmbad nur nutzen, wenn:
29.1
Gäste müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Fletcher Hotels ist berechtigt, bei Zweifeln am Alter eines Gastes dessen Ausweisdokument zu verlangen.
30.1
Bei der Nutzung des Schwimmbads und der Wellnesseinrichtungen ist das Tragen von Badebekleidung Pflicht.
30.2
Der Gast hat sich bei der Nutzung des Schwimmbads und der Wellnesseinrichtungen zu enthalten von:
30.3
Gäste dürfen das Schwimmbad und die Wellnesseinrichtungen nicht nutzen, wenn sie:
31.1
Die Bestimmungen dieses Kapitels gelten ausschließlich für einen (beabsichtigten) Besuch einer der BLUE-Standorte von Fletcher Hotels.
31.2
In diesem Kapitel wird Fletcher Hotels als „BLUE“ bezeichnet.
32.1
Ein Saunabesuch und/oder eine Behandlung ist nur auf Grundlage einer vorherigen Reservierung möglich.
32.2
Reservierungen können nur von Personen ab 18 Jahren vorgenommen werden. Personen zwischen 16 und 18 Jahren dürfen die BLUE-Standorte als Gäste besuchen, jedoch ausschließlich in Begleitung einer Person ab 18 Jahren.
32.3
BLUE ist berechtigt, den Kunden vor dem Check-in um einen gültigen Identitätsnachweis zu bitten. BLUE ist befugt, einem Kunden, der sich nicht ausweisen kann, den Zutritt zum betreffenden BLUE-Standort zu verweigern.
32.4
Reservierungen sind möglich über:
32.5
Abweichend von Artikel 3.1 kommt bei einer Online-Reservierung der Vertrag zwischen dem Kunden und BLUE zustande, sobald der Kunde die Reservierung endgültig bestätigt und die (Teil-)Zahlung über das Zahlungsmodul geleistet hat. Bei telefonischen Reservierungen kommt der Vertrag zustande, sobald BLUE die Reservierungsbestätigung per E-Mail an den Kunden versendet hat und BLUE die in der Reservierungsbestätigung angeforderte (Teil-)Zahlung erhalten hat. Der Kunde ist verpflichtet, die Reservierungsbestätigung auf Richtigkeit zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten umgehend BLUE mitzuteilen. Erfolgt die (Teil-)Zahlung nicht innerhalb der in der Reservierungsbestätigung genannten Frist, ist BLUE berechtigt, den reservierten Saunabesuch und/oder die Behandlungen ohne weitere Benachrichtigung für andere Kunden freizugeben.
32.6
Bei einer Online-Reservierung gibt der Kunde eine Ankunfts- und Abfahrtszeit an. Etwaige Behandlungen werden zwischen den vom Kunden angegebenen Ankunfts- und Abfahrtszeiten eingeplant. Die Beginnzeiten der Behandlungen werden dem Kunden bei der Ankunft von BLUE mitgeteilt. Sollte es nicht möglich sein, eine Behandlung innerhalb der vom Kunden angegebenen Ankunfts- und Abfahrtszeiten zu planen, nimmt der BLUE-Standort innerhalb von zwei Werktagen nach Vertragsschluss telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem Kunden auf, um eine passende Lösung zu besprechen.
32.7
Wenn der Kunde bei der Reservierung bestimmte Aktionen, Gutscheine, E-Tickets und/oder Geschenkkarten nutzen möchte, muss die Reservierung über eine spezielle Online-Seite erfolgen. Diese Online-Seite ist ausdrücklich in der Aktion oder auf dem Gutschein, dem E-Ticket und/oder der Geschenkkarte angegeben. Es ist nicht möglich, eine reguläre Reservierung vorzunehmen und diese anschließend in eine Reservierung mit Aktion, Gutschein, E-Ticket und/oder Geschenkkarte umzuwandeln. BLUE wendet für jede Aktion, jeden Gutschein, jedes E-Ticket und jede Geschenkkarte eine bestimmte Verfügbarkeit an. Daher kann es vorkommen, dass an bestimmten Tagen eine Aktion, ein Gutschein, ein E-Ticket und/oder eine Geschenkkarte nicht genutzt werden kann, während für diese Tage reguläre Reservierungen möglich sind.
32.8
Eine Änderung der Reservierung ist nur mit vorheriger Zustimmung von BLUE möglich. BLUE ist nicht verpflichtet, einer Änderung zuzustimmen.
33.1
Der Kunde schuldet BLUE den auf der (Online-)Reservierungsbestätigung angegebenen Betrag.
33.2
Alle Preise und zusätzlichen Kosten verstehen sich inklusive MwSt. und sind auf www.bluewellness.nl einsehbar.
33.3
Rabattaktionen, die nach einer Reservierung eines Saunabesuchs und/oder einer Behandlung veröffentlicht werden, können nicht rückwirkend auf die bestehende Reservierung angewendet werden.
34.1
Stornierungen müssen telefonisch bei dem BLUE-Standort erfolgen, bei dem die Reservierung vorgenommen wurde.
34.2
Eine Stornierung ist nicht möglich, wenn dies ausdrücklich bei einer bestimmten Aktion oder auf dem Gutschein, dem E-Ticket oder der Geschenkkarte angegeben ist.
34.3
Die Stornierung ausschließlich eines Saunabesuchs ist kostenlos möglich, außer in dem in Artikel 34.6 genannten Fall.
34.4
Die Stornierung einer oder mehrerer Behandlungen oder eines Arrangements bestehend aus einem Saunabesuch und einer oder mehrerer Behandlungen ist bis 24 Stunden vor der vom Kunden angegebenen Ankunftszeit kostenlos. Bei einer Stornierung 24 Stunden oder weniger vor der angegebenen Ankunftszeit schuldet der Kunde 50 % des in der Reservierungsbestätigung angegebenen Betrags. Soweit dieser Betrag bei der Reservierung noch nicht (vollständig) bezahlt wurde, muss der Kunde ihn innerhalb von acht Tagen nach der Stornierung an BLUE zahlen.
34.5
Erscheint der Kunde ohne Stornierung nicht zur angegebenen Ankunftszeit und nutzt seine Reservierung nicht, schuldet er 100 % des in der Reservierungsbestätigung angegebenen Betrags. Soweit dieser Betrag bei der Reservierung noch nicht (vollständig) bezahlt wurde, muss der Kunde ihn innerhalb von acht Tagen nach dem No-Show an BLUE zahlen.
34.6
Die Stornierung einer Saunabesuchs-Reservierung, für die der Kunde einen Gutschein, ein E-Ticket und/oder eine Geschenkkarte ganz oder teilweise eingelöst hat, ist nicht möglich. Eine solche Reservierung kann nur verschoben werden, sofern dies bis spätestens eine Stunde vor der Ankunft und innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins, E-Tickets und/oder der Geschenkkarte geschieht. Eine Reservierung für Behandlungen, für die der Kunde einen Gutschein oder ein E-Ticket ganz oder teilweise eingelöst hat, kann ebenfalls nur verschoben werden, wobei die Verschiebung mindestens 24 Stunden vor der Ankunft und innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins oder E-Tickets erfolgen muss.
35.1
Gutscheine, E-Tickets und Geschenkkarten haben die ausdrücklich darauf angegebene Gültigkeitsdauer. (Sonder-)Aktionen haben ebenfalls eine Gültigkeitsdauer. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer können der Gutschein, das E-Ticket oder die Geschenkkarte nicht mehr eingelöst werden und (Sonder-)Aktionen können nicht mehr genutzt werden.
35.2
Der Kunde ist verpflichtet, den Gutschein, das E-Ticket oder die Geschenkkarte, die er nutzen möchte, beim Check-in an BLUE vorzulegen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes von BLUE angegeben wurde. Kann der Kunde dies nicht, berechnet BLUE den vollen Preis für den Saunabesuch und/oder die Behandlung(en).
36.1
BLUE bietet die Möglichkeit, ein Abonnement für Saunabesuche abzuschließen. Ein Abonnement ist streng persönlich und nicht übertragbar. Andere Kunden dürfen das Abonnement nicht nutzen.
36.2
Ein Abonnement ist ausschließlich an der Rezeption eines BLUE-Standorts erhältlich und kann – abhängig vom gewählten Tarif – entweder an einem bestimmten BLUE-Standort oder an allen BLUE-Standorten genutzt werden. Abonnements können während ihrer Laufzeit nicht gekündigt werden.
36.3
Die BLUE-Monatskarte hat eine Gültigkeitsdauer von 31 Tagen, die am Tag der Bezahlung der BLUE-Monatskarte beginnt und nach Ablauf dieser Frist automatisch endet.
36.4
Die BLUE-Jahreskarte hat eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten. Die Zahlung kann entweder im Voraus vollständig oder monatlich im Voraus erfolgen. Entscheidet sich der Kunde für monatliche Vorauszahlung, erhält er monatlich per E-Mail eine Zahlungsaufforderung; die Zahlung muss innerhalb der darin angegebenen Zahlungsfrist erfolgen, andernfalls kann BLUE dem Kunden den Zutritt zu einem BLUE-Standort verweigern, bis der ausstehende Betrag beglichen ist. Die 12-monatige Laufzeit beginnt am Tag der Bezahlung (der ersten Rate) der BLUE-Jahreskarte. Nach Ablauf der 12 Monate wird die BLUE-Jahreskarte jeweils um einen Monat verlängert, sofern der Kunde das Abonnement nicht mit einer Frist von einem Monat kündigt. Nach einer Kündigung hat der Kunde das Recht, die BLUE-Einrichtungen bis zum Enddatum des Abonnements zu nutzen.
36.5
Eine (vorübergehende) Aussetzung eines Abonnements ist nur im Falle von längerer Krankheit oder Schwangerschaft möglich. Der Kunde muss hierfür einen schriftlichen Antrag bei BLUE stellen. BLUE kann den Kunden auffordern, eine Bescheinigung des Hausarztes vorzulegen. Während der Aussetzung des Abonnements hat der Kunde keinen Zugang zu einem BLUE-Standort. Die Aussetzungszeit wird nicht auf die Laufzeit des Abonnements angerechnet; die Dauer der Aussetzung wird daher der vereinbarten Laufzeit des Abonnements hinzugefügt. Eine Aussetzung des Abonnements aufgrund von Feiertagen oder (längeren) Urlauben ist nicht möglich.
36.6
BLUE-Karteninhaber müssen ihren Besuch im Voraus reservieren. Dies ist maximal vierzehn Tage im Voraus und ausschließlich online über die Website www.bluewellness.nl möglich.
37.1
Die Bestimmungen dieses Artikels 37 sind eine Ausführung von Artikel 5.3. Die Artikel 4.4, 5.4, 5.5 und 6 gelten entsprechend.
37.2
Das Tragen von Badekleidung ist nicht gestattet. BLUE verfolgt eine 100% FKK-Politik. Es gibt keine speziellen Badekleidungstage.
37.3
Das Tragen von Badeschlappen ist verpflichtend, mit Ausnahme in den Saunakabinen. Diese können bei Bedarf erworben werden.
37.4
In den Restaurants, den Loungebereichen, den Ruheräumen und auf den Terrassen ist das Tragen eines Bademantels Pflicht. Bademäntel können bei Bedarf gemietet werden.
37.5
Handtücher dürfen nicht in das Restaurant mitgenommen werden.
37.6
Aus hygienischen Gründen ist es in den Trocken-/Heißsaunen verpflichtend, auf einem Handtuch Platz zu nehmen, wobei auch die Füße auf dem Handtuch ruhen müssen.
37.7
Das Duschen ist vor der Nutzung der Einrichtungen verpflichtend. Ebenso muss nach der Nutzung von heißen Räumen (wie Saunen) geduscht werden, bevor ein Bad betreten wird.
37.8
Das Reservieren von Liegen, Bänken oder Stühlen (innen und außen) ohne deren Nutzung ist nicht gestattet.
37.9
Um allen Gästen eine optimale Entspannung zu ermöglichen, sind die Einrichtungen in Ruhe und Stille zu nutzen.
37.10
Die Nutzung des Schwimmbades erfolgt auf eigene Gefahr; es findet keine Aufsicht statt.
37.11
Die BLUE-Standorte sind rauchfrei. Abweichend von Artikel 6.7 gilt, dass Rauchen und Vaping auch im Freien nicht gestattet sind.
37.12
Die Verwendung von Glas ist nur im Restaurant und (falls vorhanden) auf der Terrasse erlaubt und darf nicht in andere Räume mitgenommen werden.
37.13
Handtücher dürfen aus Brandschutzgründen nicht in der Sauna oder auf Saunaöfen zurückgelassen werden.
37.14
Es ist Gästen nicht gestattet, Düfte, Wasser und/oder Eis auf die Saunaöfen zu werfen.
37.15
Der Gast muss seine persönlichen Gegenstände vor dem Betreten der Wellnessbereiche in einem abschließbaren Spind aufbewahren. Gegenstände wie ein Buch, eine Brille, Medikamente usw. dürfen nur in speziellen, wiederverwendbaren BLUE-Taschen in die Wellnessbereiche mitgenommen werden. Diese nachhaltige BLUE-Tasche ist an der Rezeption eines BLUE-Standorts erhältlich und kann bei jedem weiteren Besuch erneut verwendet werden.
37.16
Die Nutzung von Mobiltelefonen ist ausschließlich an der Rezeption des BLUE-Standorts gestattet. Das Mitbringen und Nutzen von Mobiltelefonen und Geräten, mit denen Foto- und/oder Videoaufnahmen gemacht werden können, sowie aller anderen elektronischen Geräte ist nicht erlaubt. Diese müssen in den Spinden aufbewahrt werden (und nicht im Bademantel). Mitarbeiter des BLUE-Standorts sind berechtigt, dies zu kontrollieren. Die Nutzung eines E-Readers ohne Kamerafunktion ist erlaubt.
37.17
Das Anfertigen von Fotos oder Filmaufnahmen ist strengstens verboten. Ein Gast, der gegen dieses Verbot verstößt, muss den BLUE-Standort auf erste Aufforderung eines Mitarbeiters verlassen. Der Gast ist zudem verpflichtet, die angefertigten Fotos und/oder Filmaufnahmen sofort unter Aufsicht eines Mitarbeiters des BLUE-Standorts zu löschen; andernfalls wird die Polizei eingeschaltet.
37.18
Alle Formen störenden Verhaltens, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vandalismus, unangemessenes Verhalten gegenüber anderen Gästen, Trunkenheit oder sonstiger Einfluss von Drogen und/oder Medikamenten sowie erwünschte oder unerwünschte Intimitäten, sind nicht erlaubt.
37.19
Mitarbeiter von BLUE sind berechtigt, das (weitere) Ausschenken von Alkohol zu verweigern, wenn sie dies für die Sicherheit des Gastes und der übrigen Gäste nicht mehr für verantwortbar halten.
37.20
Der Gast ist verpflichtet, die Anweisungen des Personals zu befolgen.
38.1
BLUE behält sich das Recht vor, Änderungen an der Gestaltung und den Öffnungszeiten der Einrichtungen der BLUE-Standorte vorzunehmen.
38.2
BLUE ist berechtigt, während der Öffnungszeiten der BLUE-Standorte Wartungsarbeiten durchzuführen oder durchführen zu lassen. In einem solchen Fall hat der Gast keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
39.1
Ergänzend zu Artikel 16.1 gilt, dass personenbezogene Daten in Bezug auf die Gesundheit des Gastes ausschließlich aus Sicherheitsgründen und zum Zweck der (eventuellen) Erstellung einer passenden Empfehlung oder einer angepassten Behandlung erhoben und verwendet werden. Die Daten werden ohne die ausdrückliche Zustimmung des Gastes nicht an Dritte weitergegeben.
40.1
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fletcher Hotels gelten auch für (Hotel-)Verträge, die über eine von Fletcher Hotels für eine Veranstaltung beauftragte offizielle (Vor-)Verkaufsorganisation (nachfolgend: die „(Vor-)Verkaufsstelle“) abgeschlossen werden.
40.2
Unter Veranstaltungsort wird der tatsächliche Ort der Veranstaltung verstanden sowie alle umliegenden Flächen, Räume und Felder, die Teil des Hotels oder des Komplexes sind, in dem die Veranstaltung stattfindet.
41.1
Eine Eintrittskarte ist ein von oder im Auftrag von Fletcher Hotels ausgestelltes Dokument (Papierkarte) oder ein von oder im Auftrag von Fletcher Hotels ausgestellter Barcode (E-Ticket mit einem eindeutigen Code), der dem Kunden das Recht gibt, an einer Veranstaltung teilzunehmen. Die Eintrittskarte kann darüber hinaus das Recht auf eine oder mehrere (Hotel-)Leistungen umfassen, wie z. B. Übernachtung und/oder Speisen und/oder Getränke.
41.2
Die Eintrittskarte wird einmalig ausgegeben und gewährt Zutritt für eine Person. Die Person, die die Eintrittskarte zuerst vorzeigt, erhält Zugang zur Veranstaltung. Fletcher Hotels darf davon ausgehen, dass diese Person der rechtmäßige Inhaber ist (und somit der Kunde). Fletcher Hotels ist nicht verpflichtet, weitergehende Kontrollen in Bezug auf gültige Eintrittskarten durchzuführen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Eintrittskarte zu behalten. Das Risiko von Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch der Eintrittskarte liegt beim Kunden.
41.3
Fletcher Hotels behält sich das Recht vor, eine Höchstanzahl an Eintrittskarten festzulegen, die von einem Kunden bestellt werden können. Der Kunde ist verpflichtet, die von Fletcher Hotels festgelegte Höchstanzahl einzuhalten.
41.4
Nur bei anerkannten (Vor-)Verkaufsstellen oder bei Fletcher Hotels erworbene Eintrittskarten sind gültig. Der Nachweis dafür obliegt dem Kunden.
41.5
E-Tickets werden dem Kunden per E-Mail zugesandt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass Fletcher Hotels das E-Ticket per E-Mail an den Kunden versenden kann. Zu diesem Zweck muss der Kunde Fletcher Hotels eine korrekte E-Mail-Adresse mitteilen.
42.1
Die Servicegebühr beträgt 1,99 € pro Eintrittskarte.
42.2
Der Kunde hat Anspruch auf Erstattung der Servicegebühren, wenn:
42.3
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung der Servicegebühren, wenn:
43.1
Dem Kunden ist es untersagt, von ihm erworbene Eintrittskarten zu kommerziellen Zwecken Dritten anzubieten oder zu überlassen.
43.2
Dem Kunden ist es ferner untersagt, Eintrittskarten zu einem höheren Preis als dem von ihm gezahlten an Dritte zu verkaufen oder sonst wie weiterzugeben.
43.3
Ein Kunde, der seine Eintrittskarte(n) Dritten zur Verfügung stellt, ist verpflichtet, die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fletcher Hotels – einschließlich der Bestimmungen dieses Kapitels F – diesen Dritten aufzuerlegen und gegenüber Fletcher Hotels dafür einzustehen, dass diese Dritten die Verpflichtungen vorbehaltlos einhalten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, schuldet er Fletcher Hotels eine sofort fällige Vertragsstrafe von 5.000 € pro Verstoß und 1.000 € pro Tag, an dem der Verstoß andauert, unbeschadet des Rechts von Fletcher Hotels auf Erfüllung und/oder Schadensersatz.
44.1
Die Reservierung/der Kauf einzelner Eintrittskarten (also ohne weitere Hoteldienstleistungen) kann vom Kunden nicht storniert werden.
44.2
Im Falle einer Stornierung einer Reservierung/eines Kaufs von einer oder mehreren Eintrittskarten in Kombination mit anderen Hoteldienstleistungen berechnet Fletcher Hotels Stornokosten auf Basis des Wertes des gebuchten Arrangements. Die Stornokosten betragen:
Die Eintrittskarte(n) werden in diesem Fall ungültig gemacht.
44.3
Eine Änderung des Datums und/oder des Veranstaltungsortes oder ein Wechsel zu einem anderen Event ist möglich, wenn der Kunde dies mehr als zwei Wochen vor Beginn des Events beantragt, vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Sind die neuen Eintrittskarten teurer, ist der Kunde verpflichtet, den Differenzbetrag zu zahlen. Bei günstigeren Eintrittskarten hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.
44.4
Eine Änderung des Datums und/oder des Veranstaltungsortes oder ein Wechsel zu einem anderen Event innerhalb von zwei Wochen vor Beginn ist nur bei Verfügbarkeit möglich und setzt voraus, dass der Kunde neben dem Preisunterschied eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10 % des Gesamtbetrages für die alten und ggf. zusätzlichen neuen Eintrittskarten zahlt. Bei günstigeren Eintrittskarten hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.
44.5
Eine Änderung des Datums und/oder des Veranstaltungsortes oder ein Wechsel zu einem anderen Event innerhalb von sieben Tagen vor Beginn ist bei einem zweitägigen Event nicht möglich. In diesem Fall gilt Artikel 44.2.
45.1
Muss Fletcher Hotels das Event absagen oder verlegen, sei es aufgrund behördlicher Maßnahmen oder aus anderen Gründen, wird Fletcher Hotels den Kunden telefonisch oder per E-Mail informieren und mit ihm über eine geeignete Lösung beraten.
46.1
Der Kunde und/oder die Dritten, denen der Kunde Eintrittskarten zur Verfügung gestellt hat, sind verpflichtet, auf Verlangen bei Sicherheitskontrollen beim Besuch der Veranstaltung mitzuwirken.
46.2
Der Kunde und/oder die Dritten, denen der Kunde Eintrittskarten zur Verfügung gestellt hat, müssen während der gesamten Dauer der Veranstaltung und solange sie sich am Veranstaltungsort aufhalten, im Besitz einer unbeschädigten Eintrittskarte oder eines beim Einlass erhaltenen Armbands sein. Sie sind verpflichtet, die Eintrittskarte oder das Armband auf erstes Verlangen von Fletcher Hotels, dem Ordnungspersonal oder sonstigen Befugten vorzuzeigen.
46.3
Der Kunde und/oder der Gast ist verpflichtet, sich auf erstes Verlangen von Fletcher Hotels auszuweisen, sowohl während des Besuchs der Veranstaltung als auch beim Erwerb der Eintrittskarte, unter anderem um Fletcher Hotels die Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der Organisation von Veranstaltungen zu ermöglichen.
46.4
Fletcher Hotels ist berechtigt, für den Zutritt zur Veranstaltung eine Altersgrenze festzulegen. Zur Einhaltung dieser Altersgrenzen kann beim Ticketkauf das Alter des Kunden und/oder der Gäste abgefragt und beim Einlass eine Ausweiskontrolle vorgenommen werden. Für Veranstaltungen ohne zwingende Altersgrenze von 18 Jahren oder älter empfiehlt Fletcher Hotels ein Mindestalter von 18 Jahren für den selbstständigen Besuch (d.h. ohne Begleitung eines volljährigen Gastes).
47.1
Die Bestimmungen dieses Artikels 47 stellen eine Ausgestaltung von Artikel 5.3 dar. Die Artikel 4.4, 5.4, 5.5 und 6 gelten entsprechend.
47.2
Es ist verboten, ohne schriftliche Zustimmung von Fletcher Hotels professionelle Foto-, Film- oder sonstige Aufnahmegeräte zum Veranstaltungsort mitzubringen. Solche Geräte können für die Dauer der Veranstaltung beschlagnahmt werden. Fletcher Hotels übernimmt keine Haftung für beschlagnahmte oder verwahrte Gegenstände.
47.3
Es ist verboten, Glas, Plastikflaschen, Dosen, Feuerwerk, (Schuss-)Waffen und/oder gefährliche Gegenstände, Lebensmittel jeglicher Art in jeglicher Verpackung und/oder (alkoholische) Getränke und/oder Drogen zum Veranstaltungsort mitzubringen. Diese Gegenstände werden beschlagnahmt.
47.4
Jegliche Form der Aufzeichnung der Veranstaltung, einschließlich Fotografieren, Filmen sowie Anfertigen von (anderen) Ton- und/oder Bildaufnahmen, ist verboten, ebenso wie die Vervielfältigung und/oder Übernahme aus dem Programm(-heft), von Plakaten und sonstigen Druckwerken. Alle derartigen Aufnahmen werden beschlagnahmt und vernichtet.
47.5
Abweichend von Artikel 6.7 gilt dieses Verbot auch für das Rauchen oder Vapen im Freien.
47.6
Der Gast ist zusätzlich zu Artikel 5.3 verpflichtet, den Anweisungen der Betreiber des Veranstaltungsortes, des Ordnungspersonals (Sicherheit), der Feuerwehr und sonstiger Befugter Folge zu leisten.
48.1
Bei Verstößen des Kunden und/oder der Gäste gegen (eine oder mehrere) Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fletcher Hotels, gegen die am jeweiligen Veranstaltungsort geltenden Hausordnungen oder gegen behördliche Vorschriften ist Fletcher Hotels berechtigt, die Eintrittskarte für ungültig zu erklären; Artikel 4.4 gilt entsprechend.
48.2
Besteht der begründete Verdacht, dass eine Eintrittskarte gefälscht ist, ist Fletcher Hotels berechtigt, dem Inhaber dieser Eintrittskarte den (weiteren) Zutritt zur Veranstaltung sowie zu eventuell gebuchten Hoteldienstleistungen zu verweigern, ohne dass der Kunde bzw. der Inhaber Anspruch auf Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens hat. In solchen Fällen wird Fletcher Hotels stets Strafanzeige wegen Betrugs und/oder Urkundenfälschung bei der Polizei erstatten.
49.1
Ergänzend zu Artikel 13 gilt: Im Falle höherer Gewalt im weitesten Sinne des Wortes – worunter in diesem Zusammenhang auch Krankheit und/oder Absage der Künstler, Streiks, Brand, Naturkatastrophen, Terrorgefahr, nationale Trauertage, behördliche Maßnahmen und dergleichen fallen – ist Fletcher Hotels berechtigt, die Veranstaltung auf ein späteres Datum zu verlegen oder die Veranstaltung abzusagen.
49.2
Wird die Veranstaltung infolge oder im Zusammenhang mit höherer Gewalt von Fletcher Hotels vor Beginn abgesagt oder verlegt, bietet Fletcher Hotels dem Kunden an, eine Ersatzveranstaltung zu besuchen. Lehnt der Kunde dieses Angebot ab, entscheidet Fletcher Hotels selbst, ob sie das/die Eintrittsticket(s) zurücknimmt und den erhaltenen Betrag erstattet. Sollte Fletcher Hotels dies entscheiden, ist sie ausschließlich verpflichtet, dem Kunden den auf dem Ticket angegebenen Betrag zurückzuerstatten, oder, falls kein Betrag angegeben ist, den Betrag, den der Kunde über die offizielle(n) Vorverkaufsstelle(n) gemäß Artikel 40.1 bezahlt hat. Eine Rückerstattung erfolgt in jedem Fall spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag, an dem Fletcher Hotels auf ihrer Website bekannt gegeben hat, dass die Veranstaltung abgesagt wird. Die Rückerstattung erfolgt über eine Vorverkaufsstelle, nachdem der Kunde dort ein gültiges und unbeschädigtes Ticket für die (abgesagte) Veranstaltung vorgelegt hat. Servicegebühren oder sonstige Schäden werden nicht erstattet.
49.3
Muss die Veranstaltung infolge oder im Zusammenhang mit höherer Gewalt nach Beginn unterbrochen, ausgesetzt oder vorzeitig beendet werden, ist Fletcher Hotels in keinem Fall verpflichtet, (einen Teil) des vom Kunden gezahlten Betrages zurückzuerstatten.
50.1
Ergänzend zu Artikel 12 erfolgt das Betreten des Veranstaltungsortes und der Besuch der Veranstaltung durch den Kunden auf eigenes Risiko, sodass Fletcher Hotels keinerlei Haftung für Schäden übernimmt, die durch das Betreten oder den Besuch entstehen, wie z. B. Hör-, Seh- oder andere körperliche Beeinträchtigungen. Bei Veranstaltungen wendet Fletcher Hotels einen durchschnittlichen Geräuschpegel von maximal 103 dB(A) an, gemessen an der Quelle.
50.2
Fletcher Hotels ist bemüht, das Programm möglichst gemäß dem angekündigten Zeitplan durchzuführen. Bei Musikveranstaltungen wird der angekündigte Hauptact in den meisten Fällen von einem Vorprogramm eingeleitet. Fletcher Hotels haftet nicht für Abweichungen vom angekündigten Zeitplan und für daraus möglicherweise entstehende Schäden für den Kunden und/oder Dritte. Auf den Tickets angegebene Anfangs- und Endzeiten sind unverbindlich. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig (über die Website von Fletcher Hotels und/oder die Website der Veranstaltung) zu prüfen, ob Anfangs- und/oder Endzeiten unverändert geblieben sind.
50.3
Fletcher Hotels haftet nicht für den Inhalt und die Art der Durchführung des Veranstaltungsprogramms, einschließlich ausdrücklich der Dauer des Programms. Fletcher Hotels haftet ebenfalls nicht für Änderungen des Veranstaltungsprogramms.
50.4
Fletcher Hotels haftet nicht für Schäden des Kunden, die durch Verlust oder Beschädigung des Tickets entstehen.
51.1
Die auftretenden Künstler und Fletcher Hotels sind berechtigt, Bild- und/oder Tonaufnahmen der Veranstaltung anzufertigen (oder anfertigen zu lassen) und diese Aufnahmen für eigene Werbezwecke oder für die Zwecke ihrer Partner oder Sponsoren zu verwenden. Mit dem Kauf eines Tickets erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen gemacht werden, auf denen auch Besucher (und somit möglicherweise auch der Kunde selbst) zu sehen und/oder zu hören sind. Mit dem Kauf des Tickets erteilt der Kunde zudem ausdrücklich die Zustimmung, dass die betreffenden Künstler und/oder Fletcher Hotels diese Aufnahmen nach eigenem Ermessen verbreiten und/oder verwerten dürfen. Personen, die auf den Aufnahmen erscheinen, haben keinen Anspruch auf eine Vergütung.
51.2
Während einer Veranstaltung werden sowohl Stimmungsfotos als auch individuelle Fotos von einem professionellen Fotografen angefertigt. Diese Fotos können zur Veröffentlichung auf verschiedenen Medienkanälen wie Facebook, Instagram, Twitter, LinkedIn, TikTok und unserer Website verwendet werden.
51.3
Personen auf Stimmungsfotos können ohne unverhältnismäßigen Aufwand nicht identifiziert werden. Falls Sie während der Veranstaltung nicht fotografiert werden möchten, werden Sie gebeten, dies dem Fotografen mitzuteilen. Der Fotograf wird dies dann berücksichtigen. Nach einer eventuellen Veröffentlichung von Fotos kann auf Wunsch des Kunden ein Foto nachträglich unkenntlich gemacht oder gelöscht werden.
51.4
Für individuell gestellte Fotos wird der Fotograf stets vor Ort um vorherige Zustimmung bitten.
52.1
Die Bestimmungen dieses Kapitels G gelten ausschließlich für Reservierungen eines Kunden für den Aufenthalt einer Sportmannschaft (im Folgenden: die „Sportmannschaft“) auf der Grundlage einer Gruppenbuchung.
52.2
Unter Sportmannschaft im Sinne dieses Kapitels G ist eine Gruppe von Personen zu verstehen, die gemeinsam ein (Wettkampf-)Team bilden. Unter „Leitung“ der Sportmannschaft (im Folgenden: „Leitung“) ist die Person (die Personen) zu verstehen, die während des Aufenthalts der Sportmannschaft als Ansprechpartner für Fletcher Hotels fungieren.
53.1
Alle Hotelzimmer und sonstigen Räume sind am Abreisetag von der Sportmannschaft in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Die Leitung hat am Abreisetag sämtliche Schlüssel der Hotelzimmer und Veranstaltungsräume einzusammeln und gesammelt an der Rezeption des jeweiligen Standorts abzugeben.
54.1
Die Bestimmungen dieses Artikels 54 sind eine Ausgestaltung von Artikel 5.3. Die Artikel 4.4, 5.4, 5.5 und 6 gelten entsprechend.
54.2
Die Sportmannschaft ist verpflichtet, während des Aufenthalts die Anweisungen von Fletcher Hotels, insbesondere hinsichtlich der Sicherheit der Sportmannschaft und anderer anwesender Gäste, strikt zu befolgen. Die Leitung ist verpflichtet, die Sportmannschaft umfassend über die am Standort geltenden Hausregeln sowie über die Pflicht zu deren Einhaltung zu informieren.
54.3
Die Sportmannschaft hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Lärmbelästigung verursacht wird und dass Dritte, darunter Mitarbeiter, Gäste und Nachbarn von Fletcher Hotels, mit Respekt behandelt werden.
54.4
Die Leitung hat sicherzustellen, dass während des gesamten Aufenthalts der Sportmannschaft mindestens zwei Personen nüchtern und im Notfall ansprechbar sind.
54.5
Etwaige Folgen des Alkohol- und/oder Drogenkonsums – wie z. B. Erbrochenes oder übermäßig zerbrochenes Glas – sind von den Mitgliedern der Sportmannschaft selbst zu beseitigen. Andernfalls verwirkt der Kunde eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 150 € pro Vorfall, unbeschadet des Rechts von Fletcher Hotels, zusätzlichen Schadensersatz zu verlangen, wenn die tatsächlichen Reinigungs- und/oder Instandsetzungskosten höher sind.
54.6
Fletcher Hotels haftet nicht für Schäden, Diebstahl, Verletzungen oder Unfälle, die anderen Gästen des Standorts oder Dritten zugefügt werden. Bei Schäden gegenüber Dritten wird Fletcher Hotels nicht als Vermittler auftreten; der Kunde hat den Schaden unmittelbar an den Geschädigten zu ersetzen.
55.1
Ergänzend zu Artikel 12 gilt, dass sämtliche Schäden infolge von durch die Sportmannschaft verursachter Belästigungen gegenüber Mitarbeitern, Gästen und/oder der örtlichen Bevölkerung von Fletcher Hotels beim Kunden geltend gemacht werden.
56.1
Die Bestimmungen des Artikels 8 gelten entsprechend.
57.1
Dem Kunden und der Sportmannschaft ist es strengstens untersagt, Bereiche zu betreten, die nicht vom Kunden reserviert wurden, mit Ausnahme der Verkehrsflächen, die Zugang zu den reservierten Unterkünften und/oder dem Restaurant bieten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt zur Entfernung aus der jeweiligen Fletcher Hotels Einrichtung. Darüber hinaus ist es im Interesse der öffentlichen Ordnung und zur Freihaltung von Fluchtwegen nicht gestattet, Gegenstände in den Fluren abzustellen oder Allgemeinbereiche (einschließlich Flure) zum Ein- oder Aufwärmen zu nutzen.
58.1
Erhält Fletcher Hotels Beschwerden von anderen Gästen, Mitarbeitern und/oder Anwohnern und ist Fletcher Hotels verpflichtet, diesen Entschädigungen (Gutscheine) und/oder Schadenersatz zu leisten, werden diese Kosten an den Kunden weiterbelastet.
59.1
Die Bestimmungen dieses Kapitels H gelten ausschließlich für Reservierungen eines Kunden für eine Hochzeit.
60.1
Fletcher Hotels erstellt dem Kunden auf Grundlage seiner Wünsche ein Angebot für (Gastronomie-)Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Hochzeit.
60.2
Abweichend von Artikel 3.1 kommt die (Gastronomie-)Vereinbarung durch Annahme des Angebots durch den Kunden und den Eingang der in Artikel 67.3 genannten Anzahlung bei Fletcher Hotels zustande.
60.3
Die (Gastronomie-)Vereinbarung für eine Hochzeit kann die Vermietung des Veranstaltungsortes (Saal/Outdoor-Bereich) und/oder die Bereitstellung von Unterkunft und/oder die Bereitstellung von Speisen und Getränken sowie die Unterstützung externer Caterer betreffen.
61.1
Fletcher Hotels stellt dem Kunden den Veranstaltungsort, d. h. alle im Angebot genannten Räume, zum im Angebot angegebenen Zeitpunkt zur Verfügung und sorgt dafür, dass der Kunde alle notwendigen Vorbereitungen treffen (lassen) kann. Für den Verbrauch von Gas, Strom und Wasser werden keine Kosten berechnet, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
61.2
Der Kunde und/oder die Gäste und/oder die vom Kunden für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Hochzeit (im weitesten Sinne) beauftragten Personen sind verpflichtet, den Veranstaltungsort mit Respekt zu behandeln. Das bedeutet, dass für Dekorationen und Ähnliches weder in Decken, Böden, Wände, Rahmen noch Türen gebohrt oder genagelt werden darf und Klebereste nach der Hochzeit vom Kunden entfernt werden müssen. Dekorationen müssen (i) der Brandschutzklasse 1 oder 2 entsprechen, d. h. sie sind werkseitig imprägniert und zertifiziert oder von einem zertifizierten Unternehmen imprägniert, nachgewiesen durch ein nicht älter als vier Tage altes Imprägnier-Zertifikat, und (ii) von Fletcher Hotels genehmigt sein. Die Feuerwehr kann diese Materialien vor oder während der Hochzeit kontrollieren und ablehnen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, die Materialien sofort vom Veranstaltungsort zu entfernen.
61.3
Die Verwendung von Feuer(werk) und Gasflaschen ist untersagt.
61.4
Abweichend von Artikel 61.3 ist die Verwendung von Kleinfeuerwerk (Wunderkerzen, Fontänen usw.), Tischkonfettikanonen und/oder Nebelmaschinen erlaubt, sofern die vorherige Genehmigung des (Party-Managers von) Fletcher Hotels eingeholt und erteilt wurde.
61.5
Die Kosten für die Grundreinigung sind in der Miete des Veranstaltungsortes enthalten. Für die Reinigung nach der Verwendung der in Artikel 61.4 genannten Produkte schuldet der Kunde aufgrund des zusätzlichen Reinigungsaufwands eine zusätzliche Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung ist im Angebot angegeben.
62.1
Die Bereitstellung von Mahlzeiten und Getränken erfolgt auf Grundlage der in dem Angebot genannten Vereinbarungen.
62.2
Die Bestimmungen des Artikels 8 gelten entsprechend.
63.1
Im Falle eines externen Caterings stellt Fletcher Hotels dem Caterer des Kunden (einen Teil) der Küche des Veranstaltungsortes zum im Angebot vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung. Die Bestimmungen des Artikels 8 gelten entsprechend.
63.2
Im Falle von externem Catering und/oder wenn während der Hochzeit Getränke konsumiert werden, die nicht von Fletcher Hotels bereitgestellt wurden, schuldet der Kunde Fletcher Hotels die im Angebot genannten Küchen- und/oder Korkgebühren.
64.1
Wenn der Kunde zusätzlich zum Veranstaltungsort und/oder zu Mahlzeiten und Getränken auch Zimmer reservieren möchte, wird die Anzahl und Art der Zimmer im Angebot festgelegt.
65.1
Die Bestimmungen dieses Artikels 65 sind eine Ausgestaltung von Artikel 5.3. Die Artikel 4.4, 5.4, 5.5, 6 und 54 gelten entsprechend, wobei „Sportteam“ als „Hochzeitsgäste“ und „Leitung“ als „Kunde“ zu lesen ist.
66.1
Die Bestimmungen des Artikels 54 gelten entsprechend, wobei „Sportteam“ als „Hochzeitsgäste“ zu lesen ist.
67.1
Alle im Angebot genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich inklusive MwSt., sofern nicht anders angegeben. Der Kunde schuldet den Preis, der zum Zeitpunkt der Erbringung der (Gastronomie-)Dienstleistungen gilt.
67.2
Der Preis für Getränke wird, sofern im Angebot kein Pauschalpreis vereinbart ist, auf Grundlage einer Nachberechnung ermittelt.
67.3
Die Zahlung des Preises erfolgt in Raten:
Allgemein
68.1
Abweichend von den Bestimmungen in Kapitel B und Kapitel C gelten die Bestimmungen dieses Artikels 68.
Stornierung von Location einschließlich Einrichtung und/oder Mahlzeiten und/oder Unterkunft
68.2
Bei einer vollständigen Stornierung einer (Gastronomie-)Dienstleistung bestehend aus Location und/oder Mahlzeiten und Getränken und/oder Unterkunft schuldet der Kunde den nachstehend angegebenen Prozentsatz des Reservierungswertes:
68.3
Eine teilweise Stornierung und/oder Änderung einer (Gastronomie-)Dienstleistung bestehend aus Mahlzeiten und/oder Getränken ist bis zu drei Monate vor dem Beginntermin für maximal 10 % des angebotenen Betrags möglich.
68.4
Eine teilweise Stornierung und/oder Änderung einer (Gastronomie-)Dienstleistung bestehend aus Unterkunft ist wie folgt möglich:
No-show / Vorzeitige Abreise
68.5
Bei No-show in Bezug auf ein oder mehrere ursprünglich reservierte Zimmer schuldet der Kunde 100 % des Reservierungswertes.
68.6
Bei vorzeitiger Abreise in Bezug auf ein oder mehrere ursprünglich reservierte Zimmer schuldet der Kunde für die erste Nacht 100 % des Reservierungswertes. Für die zweite und die folgenden Nächte schuldet der Kunde 90 % des Reservierungswertes.
69.1
Die Bestimmungen dieses Kapitels I gelten ausschließlich bei einer Reservierung durch einen Kunden für eine Studentenparty (nachstehend: die „Studentenparty“).
69.2
Unter der Organisation der Studentenparty (nachstehend: die „Organisation“) ist die Person (bzw. sind die Personen) zu verstehen, die während der Studentenparty als Ansprechpartner für Fletcher Hotels fungiert/fungieren. Unter Besuchern (nachstehend: die „Besucher“) sind die Gäste zu verstehen, die die Studentenparty besuchen.
70.1
Fletcher Hotels unterbreitet dem Kunden auf Grundlage seiner Wünsche ein Angebot für (Gastronomie-)Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Studentenparty.
70.2
Abweichend von Artikel 3.1 kommt der (Gastronomie-)Vertrag mit Annahme des Angebots durch den Kunden und mit Eingang einer Kaution in Höhe von 2.500,00 € bei Fletcher Hotels zustande.
70.3
Der (Gastronomie-)Vertrag für eine Studentenparty kann die Vermietung der Location (Saalflächen/Außenflächen) und/oder die Bereitstellung von Mahlzeiten und Getränken oder die Unterstützung für externes Catering betreffen.
71.1
Fletcher Hotels stellt dem Kunden die Location, d. h. alle im Angebot aufgeführten Räume, zum im Angebot angegebenen Zeitpunkt zur Verfügung und trägt dafür Sorge, dass der Kunde alle notwendigen Vorbereitungen durchführen (lassen) kann. Fletcher Hotels berechnet keine Kosten für den Verbrauch von Gas, Strom und Wasser, sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist.
71.2
Der Kunde und/oder die Besucher und/oder die vom Kunden für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Studentenparty (im weitesten Sinne) beauftragten Personen haben die Location mit Respekt zu behandeln. Das bedeutet insbesondere, dass beim Anbringen von Dekorationen nicht in Decken, Böden, Wände, Rahmen oder Türen gebohrt oder genagelt werden darf und dass Klebebandreste nach Ende der Studentenparty vom Kunden zu entfernen sind. Alle Dekorationen müssen mit einem Brandschutzzertifikat versehen und von Fletcher Hotels genehmigt sein.
71.3
Die Verwendung von Feuerwerk, Wunderkerzen, Konfettikanonen, Wasserpistolen und Gasflaschen ist untersagt. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot schuldet der Kunde Fletcher Hotels eine (zusätzliche) Reinigungsgebühr in Höhe von 350,00 €, unbeschadet des Rechts von Fletcher Hotels, weitergehenden Schadensersatz geltend zu machen.
72.1
Die Bestimmungen dieses Artikels 72 stellen eine Ausführung von Artikel 5.3 dar. Die Artikel 4.4, 5.4, 5.5, 6 und 54 finden entsprechende Anwendung, wobei in Artikel 54 „Sportteam“ als „Besucher“ und „Leitung“ als „Organisation“ zu lesen ist.
72.2
Der Kunde hat sicherzustellen, dass im Zusammenhang mit der Studentenparty eine angemessene Haftpflichtversicherung bei einem angesehenen Versicherer abgeschlossen wird. Der Kunde wird Fletcher Hotels auf erstes Verlangen eine Kopie der Police zusenden.
72.3
Fletcher Hotels behält sich das Recht vor, die Lautstärke der Musikanlage zu reduzieren, wenn gesetzliche Lärmgrenzwerte überschritten werden. Der Kunde stellt Fletcher Hotels von allen Fletcher Hotels auferlegten Bußgeldern wegen Überschreitung gesetzlicher Lärmgrenzwerte frei.
72.4
Es ist den Besuchern nicht gestattet, Getränke in Räume mitzunehmen, die sich außerhalb der Räume befinden, in denen die Studentenparty stattfindet.
73.1
Die Bestimmungen von Artikel 8 finden entsprechende Anwendung.
74.1
Die Bestimmungen von Artikel 55 finden entsprechende Anwendung, wobei „Sportteam“ als „Besucher“ zu lesen ist.
75.1
Fletcher Hotels stellt – abhängig von der Anzahl der Besucher – 2 oder 3 professionelle Sicherheitskräfte, wie im Angebot näher angegeben.
75.2
Etwaige Anweisungen der Sicherheitskräfte sind vom Kunden, der Organisation und den Besuchern jederzeit zu befolgen.
76.1
Ein Monat vor dem Beginn der (Gastronomie-)Vereinbarung hat der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 100 % des Angebotspreises an Fletcher zu leisten.
76.2
Die Schlussrechnung für die von Fletcher erbrachte (Gastronomie-)Dienstleistung ist vom Kunden innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
76.3
Die Bestimmungen der Artikel 10.10 bis 10.13 finden entsprechende Anwendung.
Zuletzt geändert am: 17. September 2025